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O. Law

Steuern in Deutschland: Wie funktioniert das eigentlich?

I. „Klein aber fein“ oder doch lieber „Klein und oho“?

Egal ob Unternehmer oder Verbraucher, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Gesellschaft oder Personengesellschaft, sie fallen immer an und kommen unangekündigt. Die Rede ist von Steuern. Steuern können auf verschiedenste Art und Weise anfallen und auch erhoben werden. Den meisten fällt es daher schwer, einen allgemeinen Überblick über die einzelnen Steuerarten zu behalten. Für den Unternehmer fallen bspw. mehr Steuern an als für den gewöhnlichen Verbraucher. Eher im Gegenteil, der Verbraucher merkt bei den meisten, alltäglichen Geschäften gar nicht mehr, dass er noch aktiv Steuern entrichtet. Im Folgenden soll daher das deutsche Steuersystem etwas veranschaulicht und dem Rezipienten einen groben Überblick verschafft werden.

II. Grundlagen des Steuerrechts

Neben den grundlegenden Rechtsgrundlagen des Steuerrechts, wie bspw. der Abgabenordnung (AO) oder dem Einkommenssteuergesetz (EStG) usf., sind auch Rechtsverordnungen, Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften zu beachten. Als Teil des öffentlichen Rechts, ergehen aus den Vorschriften Ermessensspielräume, womit auch die aktuellen Rechtsprechungen oft eine Rolle spielen können – doch jetzt nochmal alles auf Anfang. Was ist eine Steuer?

1. Wie werden Steuern unterteilt?

In der Finanzwissenschaft wird die Steuer i.S.v. § 3 AO, als eine hoheitliche Maßnahme ohne Anspruch auf Gegenleistung zur Deckung eines staatlichen Finanzbedarfs gesehen.[1] Das bedeutet also, dass die steuerliche Unterteilung zunächst davon abhängt, auf welchen Rechtsbegriff des § 3 AO man abstellt.

Stellt man danach darauf ab, dass die Steuer als „hoheitliche Maßnahme“ von einer Körperschaft des Bundes oder Landes – zur Deckung eines staatlichen Finanzbedarfs – erhoben wird, spricht man regelmäßig von einer „Steuerhoheit“.

Stellt man dagegen darauf ab, von wem oder was die Steuer erhoben wird, spricht man von einer sog. „Personen- oder Sachsteuer“. Die Personensteuer knüpft an die individuelle Leistungsfähigkeit einer Person an, unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse wie z.B. Höhe des Gesamteinkommens, Alter, Familienstand usw. Je nach Lebensstandard lässt sich die Personensteuern nochmal jeweils in die sog. „Besitz- und Verbrauchsteuer“ unterteilen. Dagegen versteht man unter den Sachsteuern, Realsteuern (wie z.B. eine Wohnung) die sich nach den äußerlichen Merkmalen bemessen lassen, sowie Verkehrssteuern, deren Gegenstand sich auf die auf die wirtschaftlichen Verkehrsvorgänge konzentriert (wie z.B. Grunderwerbssteuer beim Erwerb eines Hauses).

Neben der Steuerhoheit und Personen- bzw. Sachsteuer, können u.U. auch sog. „Aufwandsteuern“ anfallen. Diese wirken auf den Aufwand für Güter, wie bspw. die Jagd- oder Hundesteuer.

Letztlich können bei der Einfuhr und Ausfuhr von Waren und Gütern „Einfuhr- und Ausfuhrabgaben“ anfallen, die auch als Steuer i.e.S. erhoben werden.

2. Welche Steuern sind für Unternehmen wichtig?

Sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften (wie z.B. die OHG, KG und GbR), unterliegen in ihren Einkünften pro Kalenderjahr der sog. Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer wird anhand des direkten Gewinns für das Unternehmen und den Einzelnen Unternehmer kalkuliert. Hierbei werden jedoch auch sog. steuerliche Vorteile beachtet, wie bspw. die persönlichen Freibeträge, Sonderausgaben, aber auch der generelle Grundfreibetrag. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem gesetzlichen Freibetrag, muss das erzielte Einkommen nicht versteuert werden.

Dagegen werden die Kapitalgesellschaften (wie z.B. die GmbH und AG), anders als die Personengesellschaften, zur Körperschaftssteuer herangezogen. Die Unternehmensgewinne werden aktuell zu einem Steuersatz von 15% besteuert. Die ausgeschütteten Aktien- und Dividenden sowie Gewinnanteile aus GmbH-Beteiligungen unterliegen der Kapitalertragssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und Kirchensteuer.

III. Fazit

Deutlich wird also, dass eine Menge an Steuern fällig werden können und es nicht nur mit der Mehrwertsteuer aufhört. Dabei gilt der Grundsatz „Je größer der Kuchen, desto größer das abzugebende Stück“. Das ist zunächst oft unangenehm für denjenigen, den es betrifft, die individuelle Situation kann jedoch mit einem guten Überblick und dem richtigen Ansprechpartner so angenehm wie möglich gestaltet werden.

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Verfasst von Deniz Özdemir


[1] Gersch, Klein-AO, § 3, Rn. 2.