Als Kanzlei O.Law freuen wir uns über jede Anfrage, die wir von Ihnen erhalten. Aufgrund der hohen Anzahl von E-Mails, Anrufen und Kommentaren freuen wir uns, wenn Sie kurz unsere FAQ lesen. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, helfen wir gerne individuell weiter.
Mandatierung/ Beratung
Sie können uns gerne kontaktieren, um einen Besprechungstermin zum Kennenlernen zu vereinbaren. Es ist immer wichtig, einen ersten Eindruck beider Seiten zu gewinnen und das zu betreuende Mandat einzuschätzen. Beachten Sie aber, dass Ihnen Kosten entstehen, sobald Sie eine Rechtsberatung wünschen. Wenn Sie beispielsweise Dokumente einreichen, damit wir diese für Sie prüfen können, entstehen Ihnen Kosten. Da wir eine transparente Kanzlei sind, geben wir Ihnen jedoch vorher Bescheid. Eine kostenlose rechtliche Beratung können wir nicht leisten.
Besprechungstermine
Besprechungstermine vergeben wir gerne auch kurzfristig. Sollten Sie uns nicht in Düsseldorf besuchen können, bieten wir Besprechungstermine telefonisch oder per Videokonferenz an.
Bewerbungen
O.Law unterstützt Studenten. Für Studierende bieten wir gerne Schnuppermöglichkeiten. Auch ist eine Werkstudententätigkeit möglich. Bei Interesse übermitteln Sie uns bitte vollständige Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf und allen Zeugnissen an info@olaw.eu. Wir werten Ihre Bewerbung aus und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
1.Ist die erste Beratung kostenpflichtig?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Gern informieren wir Sie diesbezüglich. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einer Erstberatung eine Gebühr für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft anfällt. Auch die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache ist Teil der Erstberatung. In einigen Fällen übernimmt die Rechtschutzversicherung jedoch die Kosten für die Erstberatung, sodass für den Mandanten keine zusätzlichen Kosten entstehen.
2. Ich lebe im Ausland, kann ich Sie beauftragen?
Grundsätzlich kann man einen Anwalt oder eine Anwältin im Ausland beauftragen. Dabei gilt das Recht des jeweiligen Landes, in dem der Anwalt oder die Anwältin seine Tätigkeit ausübt. Die Vollmacht, die dem Anwalt oder der Anwältin erteilt wird, muss jedoch vom Mandanten persönlich unterschrieben werden und dem Anwalt oder der Anwältin im Original vorliegen.
3. Was für ein Visum benötige ich, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen?
Wenn ein Nicht-EU-Bürger ein Unternehmen in Deutschland ein Unternehmen gründen will, reicht in der Regel ein Schengen Visum aus, um die meisten Schritte zur Gründung eines Unternehmens zu erledigen.
Mit einem Schengen Visum können Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit können wichtige Erfordernisse zur Gründung eines Unternehmens erledigt werden. Dazu gehören Abschluss und Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages, benötigte Anmeldungen beim Gewerbeamt und Handelsregister und sonstige vorbereitende Aktivitäten.
Vom Schengen Visum ist jedoch nur die Gründung umfasst. Sollten Sie dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, muss ein normales deutsches Visum beantragt werden.
4. Kann meine Familie mich nach Deutschland begleiten?
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis verfügen, können Sie von ihren Familienangehörigen begleitet werden (sogenannter Familiennachzug). Bei Ehegatten muss die Ehe in der Regel bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestanden haben. Haben sie eine Berechtigung zum Arbeiten, wird dem Ehegatten dieses Recht in gleichen Umfang erteilt.
5. Welche Gesellschaftsformen gibt es in Deutschland?
Bei der Gründung eines Unternehmens muss entschieden werden, welche Gesellschaftsform für die eigenen Interessen die richtige ist. Dabei unterschiedet man zwischen zwei Formen: Kapital- und Personengesellschaften.
Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Dabei sind nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst Träger von Rechten und Pflichten. Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft muss ein gewisses Stammkapital eingezahlt werden, dabei haftet das Unternehmen für ihre Verbindlichkeiten nur mit diesem Gesellschafsvermögen. Die Gesellschafter selbst haften nicht mit ihrem Privatvermögen, daher spricht man von einer sogenannten Haftungsbeschränkung.
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die AG (Aktiengesellschaft) oder die UG (Unternehmergesellschaft).
Bei einer Personengesellschaft steht die aktive Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund. Sie muss von mindestens 2 Gesellschaftern gegründet werden. Dabei haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Zu den Personengesellschaften gehören die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) oder die GmbH & Co. KG.
6. Wie und wo registriere ich mein Unternehmen?
Ein Unternehmen muss sich in öffentlichen Verzeichnissen registrieren lassen. Das Ziel dabei ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und transparente Prozesse im Geschäftsalltag zu gewährleisten.
Grundsätzlich müssen sich Unternehmen, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb ausführen, sich beim Handelsregister eintragen lassen. Dort stehen Informationen wie Firma (Name) des Unternehmens, Liste der Gesellschafter, Stammkapital etc.
Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt in öffentlich beglaubigter Form von einem Notar, welcher die Anmeldung dem zuständigen Handelsregister elektronisch übermittelt.
Außerdem muss das Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet werden.
7. Wie gründe ich ein GmbH?
Zur Gründung einer GmbH ist zunächst ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Für die Eintragung ins Handelsregister genügt es jedoch, wenn nur die Hälfte, also 12.500 Euro geleistet wird. Für die andere Hälfte haften die Gesellschafter bis zur Einzahlung persönlich.
Eine GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, welcher von einem Notar beurkundet wird und entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister. Sie wird von einem Geschäftsführer geleitet. Möglich ist auch eine sogenannte Ein-Mann-GmbH, in der eine Person gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer ist.
8. Was sind Zweigniederlassungen und welche Formen gibt es?
Es kann auch sinnvoll sein, anstelle eines eigenständigen Tochterunternehmens eine Zweigniederlassung in Deutschland zu errichten. Diese Möglichkeit wird häufig genutzt, um das Geschäft auf den deutschen Markt zu erweitern oder den Kontakt zu Geschäftspartnern bzw. Kunden auszubauen. Dabei unterscheidet man zwischen der selbstständigen und unselbstständigen Zweigniederlassung
Die selbstständige Zweigniederlassung sind in einem gewissen Maße gegenüber der Hauptniederlassung unabhängig. Sie hat eine Handlungs- und Abschlussvollmacht, ein eigenes Bankkonto und eine gesonderte Buchführung. Sie muss auch ins Handelsregister eingetragen werden
Die unselbstständige Zweigniederlassung hat keine Eigenständigkeit und ist nur eine untergeordnete Abteilung der Hauptniederlassung. Sie darf nicht selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen und Rechnungen müssen im Namen der Hauptniederlassung ausgestellt werden. Eine Handelsregistereintragung ist nicht notwendig.
9. Wie werden Löhne und Gehälter in Deutschland bestimmt?
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das Gehalt oder der Lohn kann in Deutschland daher grundsätzlich frei verhandelt werden. Seit 2015 gibt es jedoch einen Mindestlohn, der aktuell bei 9,35 Euro pro Zeitstunde liegt und in regelmäßigem Abstand angepasst wird. Zudem sind in einigen Branchen Tarifverträge branchenübliche Mindestlöhne allgemeinverbindlich festgelegt.
10. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Investoren in Deutschland?
In Deutschland gibt vom Bund und den einzelnen Bundesländern effektive Fördermöglichkeiten. Dazu gehören Zuschüsse, zinsgünstige Förderkredite, öffentliche Ausfallbürgschaften und öffentliche Beteiligungen. Damit können verschiedene Vorhaben wie Investitionen, Betriebsmittel, Forschung oder umweltrelevante Projekte finanziert werden. Bei einer Förderung ist die Bestimmung der Firmengröße relevant.
11. Wie erfolgt die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland?
In Deutschland erfolgt die Besteuerung von Unternehmen in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe zahlen Kapitalgesellschaften wie eine AG oder eine GmbH eine Körperschaftssteuer. Personengesellschaften wie die GbR, oHG oder KG unterliegen der Einkommensteuer. Die Steuersätze sind dabei bundesweit einheitlich. Auf der Zweiten Stufe zahlen alle Gesellschaften eine Gewerbesteuer, die von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Durchschnittlich liegt die steuerliche Belastung knapp unter 30% und kann je nach Standort bis zu 23% gesenkt werden.
12. Wie kann ich Sie erreichen?
Hülya Oruc
O.Law – Rechtsanwältin Oruc
Goethestr. 30, 40237 Düsseldorf
Telefon: +49 211 976 358-19
Telefax: +49 211 976 358-24
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