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O. Law

Die wichtigsten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetz ab 2024 im Überblick

Allgemeines

Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein bedeutender Schritt zu Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und soll den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern.

Im Jahr 2022 stellten 168.545 Personen einen Antrag auf den deutschen Pass. Bisher war die Einbürgerungsrate in Deutschland mit 1,1 % im Vergleich zu anderen europäischen Ländern jedoch niedrig.

Dies soll sich nun mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARMoG) ändern. Das Gesetz wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag beschlossen wurde und wird im Frühjahr 2024 in Kraft treten.

Die Kernpunkte der Reform umfassen:

Doppelte Staatsbürgerschaft

Einbürgerungen erfolgen künftig grundsätzlich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d.h. die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) ist daher nicht mehr erforderlich. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit entfällt, sodass eine Beibehaltungsgenehmigung gemäß § 25 StAG a.F. nicht mehr erforderlich ist.

Ebenso entfällt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Adoption durch einen Ausländer nach § 27 StAG a.F.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt

Das neue Gesetz erlaubt grundsätzlich die Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern (sog. ius-soli-Erwerb). Das bedeutet, dass sie nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit wählen müssen, wenn sie volljährig werden. Die Optionspflicht wird abgeschafft. Diese Kinder erhalten von Geburt an sowohl die deutsche als auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Der dafür erforderliche rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt eines ausländischen Elternteils in Deutschland wird von acht auf fünf Jahre gekürzt, vgl. § 4 Abs.3 S.1 Nr.1 StAG n.F.)

Verkürzte Voraufenthaltszeiten

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG a.F. werden geändert: Die Mindestdauer des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts im Inland wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Dies bedeutet, dass Ausländer bereits nach fünf Jahren Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Einbürgerung haben und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies geschieht auch unter Beibehaltung der Staatsangehörigkeit des Heimatlandes, soweit das Heimatland die Mehrstaatigkeit zulässt. Diese Regelung macht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nun attraktiver als je zuvor.

Die Aufenthaltsdauer kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen. Dies sind insbesondere gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement, welches der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden muss. Dabei muss der Antragsteller i.S.d. § 8 Abs.1 Nr.4 StAG a.F. imstande sein, sich und seine Angehörigen zu ernähren. Zudem müssen Sprachnachweise  des Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorgewiesen werden.

Konkrete Ausschlussgründe

Bisher war das Einbürgerungserfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ ein abstraktes Konzept. Nun ersetzen konkrete Ausschlussgründediese Anforderung. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn jemand in einer Mehrehe lebt oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet (vgl. § 11 S.1 Nr.3 StAG n.F.). Zudem führen antisemitische, rassistische oder menschenverachtend motivierte Handlungen zur Ablehnung der Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 S.3 StAG n.F.).

Wie können wir Ihnen helfen?

Die Rechtsanwaltskanzlei O. Law berät ihre Mandanten bei der Beantragung der Einbürgerung und stellt die benötigten Dokumente zur Verfügung. Wir sind eine renommierte Kanzlei, die sich auf Einbürgerungsrecht spezialisiert hat. Von Natur aus gibt es viele Fragen vor der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft und aufgrund der geänderten Gesetzeslage. Die deutschen Behörden sind dabei für ihre bürokratischen und manchmal nicht einfachen Verfahren bekannt. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei Ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.

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