Schiedsgerichtsbarkeit
Nicht immer laufen Geschäftsbeziehungen reibungslos ab. Es ist üblich, dass Unternehmen in ihren Verträgen Vereinbarungen für den Fall einer Streitigkeit vereinbaren. Das bezeichnet man als sogenannte Schiedsgerichtsbarkeit, welches ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren ist. Hier werden nicht-staatliche Gerichte gebildet, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Der Vorteil liegt hier darin, dass die Parteien im Voraus weitgehend selbst bestimmen können, welchen Regeln sie sich unterliegen wollen, sollte es zu einer Streitigkeit kommen. O.Law arbeitet mit Experten, um Sie im Falle aller Fälle unterstützen zu können.