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Schutz von Technologie und geistigem Eigentum

Deutschland hat die größte Volkswirtschaft in Europa und ist auch eine der größten der Welt. Sie hat die größte Bevölkerung in der EU und ist ein Föderalstaat, bestehend aus 16 Bundesländern, die jeweils über ein eigenes Kapital und ein eigenes Parlament verfügen.

Die Wirtschaft ist im Laufe der Jahre stabil geblieben, da sie nur leicht von der weltweiten Finanzkrise 2007/2008 getroffen wurde. Deutschland verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte, die jedoch noch nicht ausreichen, um alle Bedürfnisse zu decken. Deshalb wurden im Juni 2019 große Gesetzesänderungen vorgenommen, da das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom Parlament verabschiedet wurde. Deutschland verfügt über hohes Kapital, ist bekannt für wenig Korruption und seine Innovationen. Wenn man an Deutschland denkt, denken viele an seine Industrie und Qualität, weswegen Deutschland einer der größten Exporteure der Welt ist.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Deutschland kein einziges Wirtschaftszentrum z.B. die Hauptstadt Berlin hat. Deutsch ist die Amtssprache; Englisch ist weit verbreitet.

Investitionen gehen in der Regel mit der Verantwortung einher, die Ideen zu schützen – wie z.B. technologische Erfindungen oder Marken. Das Recht des geistigen Eigentums sieht immaterielle Rechte für den menschlichen Intellekt vor, d. h. Rechte für Marken, Patente, Ursprungsbezeichnungen, gewerbliche Muster und Modelle sowie das Urheberrecht. Deutschland bietet einem weitreichenden rechtlichen Rahmen einen starken Schutz. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen sind:

  • Patentgesetz and Gebrauchsmustergesetz
  • Markengesetz
  • Designgesetz
  • Urhebergesetz

Der Einstieg in einen ausländischen Markt muss mit einer Prüfung der Schutzrechte im Wege der Due Diligence oder einer Marktprüfung erfolgen, um festzustellen, ob Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster betroffen sind oder betroffen sein werden, um einen angemessenen Schutz der zu tätigenden Investition zu gewährleisten.

Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die weltweit neu sind, was bedeutet, dass die Erfindung erfinderisch und industrietauglich sein muss. Ein Patent gewährt dem Inhaber ein Exklusivrecht für 20 Jahre ab dem Tag, an dem die Patentanmeldung ausgefüllt wird. Einfache Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Schemata, Regeln und Methoden zur Durchführung geistiger Handlungen können durch ein Patent nicht geschützt werden. Die Anmeldung ist an das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) mit Sitz in München zu richten.

Gebrauchsmuster sind die sogenannten kleinen Brüder eines Patents. Ähnlich wie beim Patent ist das Gebrauchsmuster ein Schutz für technische Erfindungen mit dem Unterschied, dass die Gebrauchsmusterprüfung nur wenige Monate dauert. Die Prüfung eines Patents kann mehrere Jahre dauern. Das Gebrauchsmuster gewährt dem Inhaber wie dem Patent ein ausschließliches Nutzungsrecht, jedoch nur für 10 Jahre. Der Hauptunterschied zum Patent liegt darin, dass das Gebrauchsmuster nicht unkontrolliertes Schutzrecht ist, d.h. dass das

DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) nur prüft, ob die gesetzlichen Anforderungen (Neuheit, innovativer Schritt und industrielle Anwendbarkeit) erfüllt sind. Auch ist das Gebrauchsmuster günstiger als ein Patent. Eine Überprüfung wird nur bei einer Anfechtung durch einen Dritten durchgeführt. Das Gebrauchsmuster ist daher ein guter Weg, um Ihre technische Innovation zu schützen, während Sie ein Patent anmelden.

Marken sind Zeichen, die verwendet werden, um Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Das können Worte, Bilder, Klänge, Logos, dreidimensionale Formen oder Kombinationen sein. Der Schutz gilt für 10 Jahre, mit der Möglichkeit der Erneuerung.

Darüber hinaus gibt es einen Schutz für Designs, die dem Urheberrecht ähneln und Schutz für kreatives Arbeiten bieten. Die Designrechte gelten ab der Eintragung 25 Jahre.

Eine Registrierung für Urheberrechte ist nicht erforderlich. Der Inhaber eines Urheberrechts besitzt automatisch ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, das 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.

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